Du kannst deine Einverständniserklärung vor Ort, bei mir im Studio ausfüllen. Solltest du sie im Vorfeld brauchen oder einsehen wollen, stehen dir alle Einverständniserklärungen hier als PDF zur Verfügung 

Einverständniserklärung

Jeder der von mir behandelt werden möchte, ist verpflichtet meine vorgefertigte Einverständniserklärung auszufüllen und zu unterschreiben.

In der Einverständniserklärung werden Angaben zur Person und deren Gesundheitszustand gemacht, da dies für die Behandlung und das Rechtliche von großer Wichtigkeit ist.

Ich weise darauf hin, dass ich niemanden behandeln werden, der nicht zu seiner eigenen Sicherheit Angaben über Erkrankungen, die Einnahme von Medikamenten, die Einnahme von Drogen oder andere relevanten Faktoren macht.

Bei negativen Stichpunkten etwas mit "ja" anzukreuzen bedeutet nicht unbedingt, dass die Behandlunng nicht stattfinden kann. Eine wahrheitsgemäße Angabe hilft mir aber dabei, mich Beispielsweise im Bezug auf verwendete Materialien an dieses Problem anzupassen und Gesundheitliche Probleme beim Kunden zu vermeiden.

Ich arbeite mit niemandem, der unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die für das Sicherheitsrisiko oder das Resultat der Behandlung relevant sind steht.

 

Minderjährige

Gepierct werden darf in Deutschland grundsätzlich jeder, der damit einverstanden ist.

Bei mir liegt das Mindestalter für Piercings jedoch unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen bei 13 Jahren, natürlich mit Einverständnis einer Erziehungsberechtigten Person.

Tätowierungen werden von mir ab 16 Jahren, mit schriftlichen Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person angeboten.

Alle anderen Dienste, die ich anbiete, werden ausschließlich an Personen durchgeführt, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Bei Personen unter 18 Jahren, ist immer die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich, um bei mir ein Piercing oder Tattoo gestochen zu bekommen.

Zudem ist die Kopie von einem gültigen Personalausweis (Vorder- und Rückseite) der unterschreibenden, Erziehungsberechtigten Person sowie des/der Minerjährigen an dem/der die Behandlung stattfinden soll bei mir einzureichen.

Sollte kein Erziehungsberechtigter bei der Behandlung dabei sein, muss ein Erziehungsberechtigter unbedingt für mich telefonisch erreichbar sein.

 

 

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.